Baugutachter Hochtaunuskreis

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Hochtaunuskreis
B. Eng.

Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständige und Baugutachterin


61348 Bad Homburg vor der Höhe
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bachelor of Engineering
  • Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Hochtaunuskreis steht Ihnen B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main als Baugutachterin zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Hochtaunuskreis, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Hochtaunuskreis kommen bzw. sich nicht in Hochtaunuskreis auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Hochtaunuskreis - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Der Hochtaunuskreis ist eine Gebietskörperschaft und liegt im Bundesland Hessen. Das Gebiet gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt. Der Verwaltungssitz befindet sich in Bad Homburg vor der Höhe, welche auch die bevölkerungsreichste Stadt ist. Der Landkreis mit ca. 235.000 Einwohnern ist berühmt für seine Immobilien mit gehobenem Mietniveau. Außerdem hat der Landkreis den zweithöchsten Kaufkraftindex aller Landkreise. Nur der Landkreis Starnberg in Bayern ist vor dem Hochtaunuskreis. Der Landkreis grenzt im Uhrzeigersinn im Nordwesten beginnend an die Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis und Wetteraukreis, an die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main sowie an den Main-Taunus-Kreis und den Rheingau-Taunus-Kreis. 

Der Hochtaunuskreis liegt fast vollständig im Taunus. Der Taunus ist ein Mittelgebirge mit großem Feldberg, welcher in Hessen und Rheinland-Pfalz liegt. Deshalb bildet das Gebiet die Kernregion des Taunus und ist daher ein Reiseziel für Leute, die gerne in der Natur spazieren gehen. 

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite
  2. /Baugutachter Hochtaunuskreis
Top